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2.1. Das Ende des Reiches der Karolinger und die Gründung neuer Königreiche im 9. Jh.
Die karolingischen Herrscher, besonders Karl der Große, hatten das fränkische Reich[7] und ehemalige Reich der Merowinger im Herzen Europas im 8. Jh. n.Chr. stark erweitert. Das entstandene Staatengefüge, das karolingische Reich, bestand im Großen und Ganzen aus einem fränkischen Kern und darum herumliegenden Randgebieten, zu denen u.a. auch Sachsen gehörte.[8] Die Macht lag in erster Linie bei der königlichen Dynastie, der Zentralgewalt, die auf Reichtum, militärischer und polizeilicher Gewalt, auf der Kirche und anderen Faktoren beruhte. Sie stand in ständigem Konflikt mit zentrifugalen Kräften.
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[7] Seit dem 6. Jahrhundert hatten die Franken zwar ihre Herrschaft auf das ehemalige Gallien und einen großen Teil Germaniens ausgebreitet, aber immer wieder musste ihr Führungsanspruch gegenüber nichtfränkischen Völkerschaften innerhalb des Reiches (zumal mit wachsender Expansion auch immer mehr dazugehörten) verteidigt werden. [8] Siehe die Karte des karolingischen Reiches in Anlage I im Anhang. [9] Dhondt 1968, S. 51. Siehe dazu auch Fleckenstein 1988, S. 130ff. [10] Zitiert nach Dhondt 1968, S. 53. Die Gesellschaft des karolingischen Reiches beruhte auf ca. 200-300 Grafenfamilien mit enormem Landbesitz. Durch die Vereinigung dieser Großen hatten die Karolinger erst die Macht erhalten. [11] Zur Verdeutlichung der karolingischen Herrscherfolge siehe Anlage II im Anhang. [12] Vgl. Schneider 1982, S. 37ff. [13] Dhondt 1968, S. 35. Allerdings war Ludwig der Fromme, und später seine Söhne, an diesem Gang der Geschichte nicht unschuldig. Während die vorherigen Kaiser den königlichen Landbesitz, auf dem ihre Macht beruhte, als Lehen vergaben und es somit trotzdem Besitz der Krone blieb, übergab dieser den Besitz zu vollem Eigentum an den Adel. So wurde auf der einen Seite die Krone ärmer, abhängiger und unbedeutender, während Status und Einfluss der Aristokratie beständig anwuchsen, bis der königliche Besitz nicht mehr existierte. Die Fragen, warum jetzt überhaupt noch ein König vonnöten war, und wodurch er seinen Machtanspruch noch legitimierte, ließen sich schließlich nicht mehr für ihn positiv beantworten. Der Kaiser hatte sich dadurch selbst seine Handlungsmöglichkeiten beschnitten und sich zu einem zahnlosen Tiger gemacht. [14] Zu diesen Völkern siehe Fried 1991, S. 48ff. [15] Der Kaiser hatte, um die Einheit des Reiches zu sichern und wegen des steigenden innenpolitisches Drucks, ein Gesetz erlassen, nach dem das Reich nun doch unter seinen drei Söhnen aufgeteilt werden sollte. Als ihm aus seiner zweiten Ehe ein weiterer Sohn geschenkt wurde, beschloss er, ihn ebenfalls an der Aufteilung zu beteiligen. Er verstieß also gegen sein eigenes Reichsgesetz. Dies löste nicht nur Empörung unter den Söhnen aus, sondern Ludwig der Fromme wurde auch unter tiefster Demütigung von ihnen gezwungen, die Regierung an den um 817 zum Mitkaiser ernannten Lothar abzugeben. Vgl. u.a. Fleckenstein 1988, S. 124f, Dhondt 1968, S. 76. Er wurde zwar „834 wieder als Kaiser restituiert ... [doch dieser] Akt ... [konnte] die Erschütterung kaiserlicher Autorität nicht entfernt wettmachen“. Schneider 1982, S.39. [16] Fleckenstein beschreibt das Zustandekommen des Vertrages, wodurch die entstandene Macht des Adels genau zu erkennen ist. „Die Brüderkämpfe endeten schließlich nicht durch den Schlachtensieg einer der beiden Parteien [Anmerk. d. Verf.: Hiermit sind Ludwig der Deutsche und Karl der Kahle gemeint, die sich 842 erneut gegen Lothar I. zusammengeschlossen hatten], sondern durch die Einschaltung der Großen, die des ewigen Kampfes müde waren: durch ihre Vermittlung und unter ihrem Druck kam ... der Vertrag ... zustande.“ (Fleckenstein 1988, S. 125.) [17] Als Lothars Sohn Ludwig II. verstarb, fiel die Kaiserwürde nach einem Wettlauf Karl d. Kahlen zu. [18] Siehe zu dieser Teilung die Karte in Anlage III im Anhang. [19] Da Karl d. Kahle nur einen minderjährigen Enkel hinterlassen hatte, griff der westfränkische Adel nun auch auf den ostfränkischen König Karl III. zurück, der als letzter Nachfahre der karolingischen Dynastie übriggeblieben war, d.h. als letzter legitimer Nachfolger, denn der letzte Karolinger, Arnulf von Kärnten, ein außerehelicher Enkel Ludwigs d. Deutschen, herrschte nach dem Zerfall des Reiches noch über Ostfranken. Weil sich das Kaisertum Ludwigs II. (einer der Nachkommen Lothars I.) praktisch auf Italien beschränkte, war das ehemalige Karolingerreich nördlich der Alpen nur noch zwischen Ludwig d. Deutschen. und Karl d. Kahlen aufgeteilt gewesen. Deswegen beherrschte Karl III. am Ende noch einmal das gesamte Frankenreich nördlich der Alpen und schließlich mit der Kaiserkrone sogar das ganze Reich. [20] Fleckenstein 1988, S. 128. [21] Westfranken, Ostfranken, Hoch- und Niederburgund und Italien. Um den Bogen zum Deutschen Reich Ottos I. zu spannen, wird sich die folgende Darstellung hauptsächlich mit Ostfranken befassen. |
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