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3.3.2. Bischöfe, Bischofswahlen und die Hofkapelle (I)
Das Recht der Einflussnahme des Königs auf Bischofs- oder Abtswahlen existierte auch schon vor Otto I.[63] Von der Frühzeit an wurden Bischöfe durch Klerus und Volk für ein freie Kirche gewählt, „wodurch sich der Wille Gottes kundtue.“[64] Wichtig war aber auch die Zustimmung der Bischöfe derselben Provinz zum Wahlergebnis, deren Bedeutung sich aber mit der Zeit verminderte und schließlich im 6./7. Jh. ganz erlosch. In der Folgezeit lagen Wahl- und Weihehandlung in der Obhut der Metropoliten. Da aber auch diese Zuständigkeit verkümmerte, konnte der König in frühfränkischer Zeit die Zustimmung zum Wahlergebnis an sich ziehen. Die Zustimmung des Königs wurde als ausschlaggebend empfunden, zumal er den künftigen Bischof in die Verfügungsgewalt über das Vermögen der Bischofskirche einweisen musste, ohne die ein Bischof nicht die volle Jurisdiktion besaß.[65] Schon unter den Merowingern wurde ein Bischof vor der Weihe durch den Herrscher, der faktisch die Auswahl des Kandidaten vorgenommen hatte, bestätigt und dessen Kirche mit Gütern dotiert, um sie funktionsfähig zu machen. Dies galt schon seither als wichtige Aufgabe des Königs. Seit Ludwig d. Frommen standen die Bischofskirchen unter Königsschutz, wodurch die rechtliche Zuständigkeit legitimiert wurde. Neu war hierbei die breitere Rechtsgrundlage, wodurch eine Kirche aus der Amtsgewalt des Grafen ausgegliedert wurde. Allerdings gab es keine Hoheitsrechte, welche die Kirche nicht schon vorher innehatte und Leistungen mussten dem Herrscher auch erbracht werden (Servitium regis).
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[63] Vgl. u.a. Voigt 2000, S. 87. [64] Engels 1986, S. 54. [65] Vgl. Engels 1986, S. 55. [66] Zu seiner Vermittlerrolle zwischen Vater und Sohn beim Liudolaufstand siehe Fleckenstein 1970, S. 244f. [67] Auf die Hofkapelle als Institution wird hier nicht ausführlich eingegangen. Einen kurzen Überblick liefert Axel Voigt in Voigt 2000, S. 88f sowie einen sehr ausführlichen in Fleckenstein 1966. Zur Bedeutung von Erzbischof Brun von Köln für die Hofkapelle siehe Weitlauff 1993, S. 40ff. [68] Fleckenstein 1988, S. 147. Außerdem bildete Brun als Erbischof von Köln dort weiterhin Geistliche aus, „die er in der Doppelverpflichtung für Reich und Kirche erzog, um sie zunächst in seinem Wirkungskreis Lothringen auf die Bischofsstühle zu bringen“. (Fleckenstein 1970, S. 246) [69] Fleckenstein 1970, S. 246. [70] Bezeichnend für Ottos Politik ist auch, dass er 951 die Erzkapelläne verdrängte und Brun zum Erzkapellan ernannte, der inzwischen zum Erzbischof von Köln (953 - 965) ernannt worden war und der ab 954 sogar alleine der Hofkapelle vorstand. Unter Otto I. gingen insgesamt 14 Bischöfe aus der Hofkapelle hervor (vgl. Voigt 2000, S. 89). Routgers Vita Brunonis ist daher gewissermaßen die Anleitung für die folgenden Reichsbischöfe. Der ottonische Reichsbischof hatte sich danach hingebungsvoll für das Reich und seinen König einzusetzen. Sein Handeln sollte immer auf die Wohlfahrt des Reiches ausgelegt sein. Wir werden diesen normativen Anspruch im Verlauf dieser Hausarbeit verfolgen und am Ende sehen, ob dem wirklich so war. [71] Spätestens an dieser Stelle ist zu erwähnen, dass im Rahmen dieser Hausarbeit auf die Beschreibung kirchlicher Aufgaben der Bischöfe und ihre Lebensführung, was von den Hagiographen in den Viten deutlich dargestellt wird, nicht eingegangen wird. U.a. stellt sich hier die sehr interessante Frage nicht, ob die übertragenen, weltlichen Herrschaftsfunktionen mit dem Bischofsamt in Einklang standen. Deswegen bleibt hier unkommentiert, dass Routger der Meinung war, Bruno hätte die Pflichten des Bischofsamtes in vorbildlicher Weise mit denen der weltlichen Herrschaft verknüpft (vgl. Vita Brunonis, S. 312f). [72] Vgl. Fleckenstein 1988, S. 147. [73] Z.B. Willigis von Mainz, Bernward von Hildesheim, Burchard von Worms, Meinwerk von Paderborn, Ulrich von Augsburg u.a. Nur selten kam es zu religiösen Einwänden gegen die Verquickung von Weltlichkeit und Geistlichkeit im Bischofsamt. Nach Jan Dhondt kam es im 10. Jahrhundert in Ausnahmefällen zu Protesten, weil sich nicht mehr unterscheiden ließ, ob ein neuer Herrscher nun ein Geistlicher mit weltlicher Gewalt oder nur ein mit geistlicher Gewalt bekleideter Adliger war. Im Allgemeinen hatten die Bischöfe von der Institution Reichskirche Vorteile und nutzen sie auch. So genoss Otto I. im Klerus große Anerkennung, die sich noch steigerte, weil er sich schon bald an die Christianisierung der Ostgebiete machte (vgl. Dhondt 1968, S. 202). |
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